Fragen und Antworten

zum Thema Pflege / Pflegedienst

Plötzlich Pflegefall – was tun?

Ein Unfall, ein Sturz oder eine auftretende Krankheit – und plötzlich ist der normale Alltag nicht mehr einfach zu bewältigen. D.h., eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes kann in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach der Definition im Elften Buch Sozialgesetzbuch-(Soziale Pflegeversicherung) sind Personen betroffen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in den Bereichen der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Gerne stehen wir Ihnen persönlich oder telefonisch für Ihre Fragen zur Verfügung.

Nachfolgend finden Sie einige Tipps als Hilfestellung.

  1. Setzen Sie sich mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse in Verbindung und stellen Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung.
    Gerne steht Ihnen dabei auch unsere Pflegedienstleitung unterstützend zur Seite. Selbstverständlich kann das auch ein Familienangehöriger, Nachbar oder guter Bekannter für Sie übernehmen, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen (Pflegeperson)
  2. Unverzüglich nach Eingang Ihres Antrags auf Leistungen der Pflegeversicherung …
    … wird Ihnen die Kranken- oder Pflegekasse eine Vergleichsliste über die Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen zukommen lassen. Zusätzlich können Sie sich über anerkannte niedrig-schwellige Betreuungsangebote beraten lassen.
  3. Darüber hinaus haben Sie auch einen Anspruch auf frühzeitige und umfassende Beratung …
    … durch die Pflegeberaterinnen und -berater Ihrer Pflegekasse. Insbesondere wenn Sie einen erstmaligen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Die Pflegekasse wird Ihnen unmittelbar nach Antragseingang einen konkreten Beratungstermin anbieten, der spätestens innerhalb von zwei Wochen durchzuführen ist.
    Alternativ hierzu kann Ihnen die Pflegekasse auch einen Beratungsgutschein ausstellen, in dem unabhängige und neutrale Beratungsstellen benannt sind, bei denen er zu Lasten der Pflegekasse ebenfalls innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden kann.
    Auf ausdrücklichen Wunsch kann unsere Pflegedienstleitung Sie dabei auch bei Ihnen zu Hause unterstützen.
  4. Gleichzeitig beauftragt Ihre Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) oder andere unabhängige Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit.
  5. Führen Sie ein Tagebuch darüber, bei welchen Angelegenheiten Sie Hilfe benötigen (z.B. beim der Körperhygiene, Anziehen, Essen, alltägliche Verrichtungen) und wie viel Zeit (bitte die Nächte mit dokumentieren) diese Hilfe in Anspruch nimmt. Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder durch andere unabhängige Gutachter und vereinfachen den Prozess.
  6. Zu zweit ist es leichter: Bitten Sie Ihre Pflegeperson, bei der Begutachtung durch den MDK oder durch andere unabhängige Gutachter anwesend zu sein. Gerne steht Ihnen auch unser Team als Unterstützung zur Seite.
  7. Überlegen Sie sich, ob die Pflege längerfristig durch Ihre Angehörigen oder andere Pflegepersonen durchgeführt werden kann und ob Sie ergänzend oder ausschließlich auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen möchten.
  8. Sollte eine Pflege bei Ihnen zu Hause nicht möglich sein, so können Sie sich vom MDK oder anderen Pflegeberatern über geeignete stationäre Pflegeeinrichtungen informieren und beraten lassen.
  9. Bei allen Fragen stehen Ihnen die Pflegeberaterinnen und -berater Ihrer Pflegekasse sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegedienste vor Ort selbstverständlich immer zur Verfügung.
    Informationen erhalten Sie auch über das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter 030 / 340 60 66-02.
    Privat Versicherte können sich jederzeit an das Versicherungsunternehmen wenden, bei dem sie versichert sind, oder an den Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Gustav-Heinemann-Ufer 74c, 50968 Köln.

Die ambulante Pflege findet im gewohnten Umfeld des Patienten statt, bei dem der bestellte ambulante Pflegedienst alle benötigten Pflegeleistungen erledigt. Durch die ambulante Pflege wird dem Pflegebedürftigen (Senioren, Erwachsene und Kinder) ermöglicht trotz seiner Pflegebedürftigkeit weiterhin zu Hause leben zu können.

Die ambulante Pflege ersetzt eine Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung.

Medizinische Leistungen (z. B. AT-Strümpfe, Medikamentengabe, Spritzen setzen, Verbandwechsel, Dekubitusversorgung, Einlauf, Versorgung von Wunden, etc.) werden vom Hausarzt über eine Verordnung an den ambulanten Pflegedienst delegiert.

Die Ausführung erfolgt bei uns ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Dienstleistung in der Regel nach Genehmigung der ärztlichen Verordnung.

Pflegerische Leistungen (z. B. duschen, baden, waschen, an- und ausziehen, Mobilisation, Hilfe bei Toilettengängen, Essen vorbereiten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme) als auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie einkaufen, Wäsche waschen und bügeln, putzen, etc. sind Pflegeleistungen.

Die Ausführung erfolgt durch ausgebildete Pflegekräfte.

Pflegerische Leistungsmodule werden je nach Hilfebedarf vereinbart und i. d. R. mit der Pflegekasse abgerechnet.

Sie informieren sich, welcher Pflegedienst für Sie in Frage kommt und vereinbaren einen Besuchstermin mit der Pflegedienstleitung bei Ihnen oder kommen zu uns in die Pflege-Einrichtung.

Die Pflegedienstleitung bespricht zusammen mit Ihnen Pflegesituation und die nötigen Maßnahmen. Anschließend werden die Pflegemodule ausgesucht und ein Pflegevertrag geschlossen. Dafür sollte sich die Pflegedienstleitung Zeit nehmen und Ihnen alles ausführlich erklären.

Sie können formlos schriftlich einen Antrag bei der Pflegekasse stellen oder bei der Pflegekasse anrufen, um die nötigen Formulare zu erhalten. Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne dabei einen Antrag zu stellen.

In unserem Download Bereich finden Sie einen vorformulierten Antrag, den Sie dafür nutzen können.

Der Medizinische Dienst (MDK) wird dann eine Begutachtung vornehmen und eine Pflegestufe für den Antragsteller festlegen. Gerne beginnen wir für Sie schon direkt für Sie mit der ambulanten Pflege.

Sie informieren sich, welcher Pflegedienst für Sie in Frage kommt und vereinbaren einen Besuchstermin mit der Pflegedienstleitung bei Ihnen oder kommen zu uns in die Pflege-Einrichtung. Die Pflegedienstleitung bespricht zusammen mit Ihnen Pflegesituation und die nötigen Maßnahmen. Anschließend werden die Pflegemodule ausgesucht und ein Pflegevertrag geschlossen.

Dafür sollte sich die Pflegedienstleitung Zeit nehmen und Ihnen alles ausführlich erklären.

Man sollte der Pflegekasse mitteilen, dass auf Pflegesachleistung umgestellt werden soll. Wir informieren auch gerne für Sie schriftlich die Pflegekasse. Melden Sie am besten die Umstellung vor Pflegebeginn. Die Bearbeitungszeit bei der Pflegekasse dauert durchschnittlich ein bis zwei Monate.

Sie können die Pflegekasse anrufen oder anschreiben, um formlos eine Antrag auf Höherstufung zu stellen oder Sie teilen unserer Pflegedienstleitung Ihr Anliegen mit, dann helfen wir Ihnen den Antrag zu stellen.

Der Medizinische Dienst (MDK) nimmt dann erneut die Begutachtung vor und wird über die Pflegestufe entscheiden.

Gerne steht Ihnen unser Team als Unterstützung bei dem Prozess zur Höherstufung zur Seite.

Innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einlegen und eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst fordern. Ein höherer Pflegeaufwand muss seitens des Antragsstellers nachgewiesen werden.

Wir empfehlen Ihnen für eine Woche eine Art “Pflegetagebuch” zu führen alle Tätigkeiten mit Zeitangaben (auch nachts) zu dokumentieren (bei welchen Angelegenheiten benötigen Sie Hilfe (z.B. beim der Körperhygiene, Anziehen, Essen, alltägliche Verrichtungen) und wie viel Zeit diese Hilfe in Anspruch nimmt.

Diese Angaben sind wichtig für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder durch andere unabhängige Gutachter und vereinfachen den Prozess der Höherstufung.

Sie rufen unsere Pflegedienstleitung an und vereinbaren einen Termin zum Beratungsbesuch bei Ihnen zu Hause. Das Beratungsformular wird vom Pflegedienst ausgestellt und an die zuständige Pflegekasse geschickt.

Die Pflegekasse übernimmt auch die Kosten für den Beratungsbesuch des Pflegedienstes.

Unsere Pflegedienstleitung hilft Ihnen gerne weiter und informiert Sie über entlastenden Angeboten (z. B. Kurzzeit- oder Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurse für pflegende Angehörige und alternative Angebote wie z.B. stationäre Pflege etc.).

Sprechen Sie uns bitte an, wir helfen Ihnen gerne!